AGB Populaer AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Populaer AG (nachfolgend Populaer)

Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Als Auftraggeber gelten juristische und natürliche Personen, welche von Populaer Produkte und Dienstleistungen beziehen.

Nimmt der Auftraggeber mittels von Populaer bezogenen Produkten und Dienstleistungen auch Produkte und Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist er für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selbst verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts.


Offerten / Auftrag

Offerten, welche von Populaer erstellt werden haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Monaten.

Unterschriebene Offerten gelten als Auftragsbestätigungen. Die vorliegenden AGB und die auf der Offerte notierten Preise sind ab diesem Zeitpunkt rechtsgültig.

Mündliche Zusagen oder per E-Mail erteilte Aufträge sind ebenfalls rechtsgültig und unterstehen diesen AGBs.

Aufgrund von fehlenden oder ungenauen Angaben unterliegen Richtpreise in Offerten nicht diesen AGBs und Populaer kann folglich nicht an diese Richtpreise gebunden werden.


Urheberrechte

Populaer geht ohne weitere Nachfragen davon aus, dass der Auftraggeber, für an Populaer übergebene digitale und materielle Vorlagen (insb. Bilder, Texte, Filme), die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

Die Nutzungsrechte gehen mit Erfüllung des Auftrags an den Auftraggeber über.

Urheberrechte und Immaterialgüterrechte verbleiben bei der Populaer. Jegliche Weiterverbreitung von Produkten und Dienstleistungen durch den Auftraggeber ist verboten.

Populaer darf eigens erstellte Produkte und Dienstleistungen für weitere Auftraggeber wieder verwenden, sofern die optische Umgebung angepasst wird. Webapplikationen dürfen direkt wiederverwendet werden.

Der Auftraggeber gewährt der Populaer das Recht auf Produkten und Dienstleistungen den Firmennamen der Populaer in Verbindung mit einem Hyperlink zur offiziellen Internetseite der Populaer einzubinden.

Der Kunde gewährt der Populaer grundsätzlich das Recht Produkte und Dienstleistungen auf der Internetseite der Populaer als Referenz aufzuführen. Der Kunde hat das Recht diese Publikation zu verbieten.

Layout- und Design-Vorschläge, welche durch Populaer in Verbindung mit einer Offerte erstellt wurden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Populaer nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig gebraucht werden. Sämtliche Rechte bleiben bei Populaer.


Datenschutz

Die Nutzung und Wiederverwedung der gespeicherten und gesammelten Daten (personenbezogene, sowie auch allgemeine Daten) innerhalb den Applikationen (CMS, Shops, Newsletter, usw.) unterliegt einzig unseren Auftraggeber. Diese Daten dürfen durch Populaer nicht zu anderen Zwecken verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausnahmen müssen durch den Auftraggeber (mündlich oder schriftlich) erteilt werden.


Liefertermin

Verbindlich abgemachte Liefertermine haben nur dann Gültigkeit, wenn die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei Populaer eingetroffen sind. Populaer kann für unverschuldete Verzögerungen von Lieferterminen nicht haftbar gemacht werden.

Fälle höherer Gewalt berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Populaer für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.


Auftragsabbruch / Projekt-Verzögerung

Wird ein Auftrag während der Realisationsphase storniert, so schuldet der Auftraggeber den aufgelaufenen Aufwand.

Wird ein Projekt ohne Verschulden von Populaer während mehr als drei Monaten nicht weitergeführt, ist die Populaer berechtigt, die bis dahin angefallenen Projektkosten in Rechnung zu stellen.


Abnahme / Endabnahme

Designentwürfe werden dem Auftraggeber separat vorgelegt und bedingen dessen Einverständnis zur Weiterführung des Projektes. Diese Zwischenabnahme ist verbindlich. Änderungen oder Anpassungen im Design nach der Zwischenabnahme können nach Aufwand verrechnet werden.

Die Endabnahme erfolgt nach Absprache, spätestens aber nach der Veröffentlichung im Internet. Anschliessend ist Populaer berechtigt den Projektaufwand vollumfänglich zu verrechnen.


Mängel und Rügen

Durch Populaer erstellte Produkte und Dienstleistungen sind bei Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel oder Beanstandungen sind Populaer innerhalb von sieben Tagen nach der Endabnahme zu melden. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als erfüllt.


Garantie-Leistungen nach Projektabschluss

Als Projektabschluss definiert sich die oben erwähnte Endabnahme.

Folgende Garantie-Leistungen werden von Populaer geleistet:

  • 6 Monate auf Fehlfunktionen von inhouse erstellten Scripts
  • 3 Monate auf Fehldarstellungen und Fehlfunktionen von OpenSource Projekten


Haftung

Populaer handelt im Auftrag und übernimmt keine Haftung für rechtswidrig verbreitete Daten und Inhalte. Dies gilt insbesondere für durch den Auftraggeber veröffentlichte Daten innerhalb des CMS oder anderen Applikationen.

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Populaer jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfsmittel aus.

Populaer übernimmt keine Haftung für mutwillige Beschädigungen (Hacking-Angriffe) oder den Diebstahl von Daten.

Populaer kann nicht für Dienstleistungen dritter, wie zum Beispiel Ausfall der Web-Server haftbar gemacht werden.

Für Betriebsausfälle auf Seiten des Auftraggebers durch Datenverlust oder Unterbruch von Webdiensten kann Populaer in keinem Fall haftbar gemacht werden.


Wartung

Eine generelle Wartung von Produkten und Dienstleistungen (z.B. Updates auf Open Source Projekte, Upgrades auf höhere PHP Versionen) wird von Populaer nicht übernommen.

Wartungsverträge oder ähnliche Vereinbarungen müssen explizit mit dem Auftraggeber getroffen werden.


Zahlungsbedingungen

Es gelten die auf den Rechnungen aufgeführten Zahlungsfristen (jeweils 30 Tage nach Rechnungsstellung). Erfolgt bis zum 60. Tag nach Rechnungsstellung keine Zahlung, ist Populaer befugt, laufende Services oder die bis dahin geleisteten Projekte zu deaktivieren (betrifft alle Internetservices: Hosting, Aktualisierungen, Internetseiten, Applikationen, Abonnemente, Online-Werbungen, Jahresverträge für Applikationen, usw.).


Preise / Zahlung

Die Kosten für ein Projekt werden für gewöhnlich gemäss Offerte verrechnet. Es gelten jeweils die in der Offerte aufgeführten Zahlungskonditionen.

Mehraufwand, welcher durch nachträgliche Änderungen seitens Auftraggeber entsteht, wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Fahrspesen werden zu CHF 1.00 pro Kilometer und Fahrzeit in Rechnung gestellt.


Hosting / Account-Kosten

Die Vertragslaufzeit (12 Monate) verlängert sich automatisch und ohne Vorinformation per Ablaufdatum um eine weitere, entsprechende Periode.

Ein Hosting muss bis mindestens einen Monat vor Vertragsverlängerung gekündigt werden. Ansonsten ist der volle Hosting-Betrag zu begleichen.


Pflichten von Populaer

Populaer erledigt die vereinbarten Aufträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik.

Populaer verpflichtet sich innerhalb der üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen von Produkten und Dienstleistungen durchzuführen. Bei einem Datenverlust wird die aktuellste Sicherungskopie von Populaer zur Verfügung gestellt.

Sind Störungen oder Fehlfunktionen auf unsachgemässe Handhabung des Auftraggebers zurückzuführen, so wird der angefallene Arbeitsaufwand entsprechenden in Rechnung gestellt.


Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmässigkeit der Daten, Nachrichten, optischen und akustischen Effekte, Operationen und Transaktionen welche von dessen Anschluss aus erfolgen und oder durchgeführt werden.

Der Auftraggeber hat für die Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrecht, des Fernmelderechts, des Wettbewerbsrechts und des Immaterialgüterrechts zu sorgen. Insbesondere folgende Inhalte dürfen nicht verbreitet werden:

  • Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 bis StGB
  • Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
  • Förderung, Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
  • Unerlaubte Glücksspiele (z.B. im Sinne des Lotteriegesetzes)
  • Unsittliche Materialien

Der Auftraggeber erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Populaer Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch Populaer notwendig wird.


Schlussbestimmungen

Diese AGB regeln abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen Populaer und dem Auftraggeber.

Populaer behält sich ausdrücklich vor jederzeit Änderungen der AGB durchzuführen. Die AGB sind jederzeit auf dem Internet verfügbar (www.populaer.ch). Der Auftaggeber hat sich über die AGB der Populaer und eventuelle Aktualisierungen selbständig zu informieren.

Gerichtsstand ist Winterthur ZH.

Populaer ist berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Diese AGB und seine integrierenden Bestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.

Winterthur, 26.03.2021

AGB als PDF Herunterladen